Ob Kündigungsschutzklage, Abmahnung oder die Gestaltung von Aufhebungsverträgen: Im Arbeitsrecht geht es oft um mehr als nur Paragraphen – es geht um Ihre berufliche Zukunft.
Wir begleiten Sie sowohl außergerichtlich in Verhandlungen als auch konsequent vor den Arbeitsgerichten. Unser Ziel ist stets das wirtschaftlich und rechtlich sinnvollste Ergebnis für Sie.
Achtung: Die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft ab Erhalt. Wir handeln sofort.
Wir verhandeln für Sie das Maximum. Oft lassen sich durch strategisches Vorgehen deutlich höhere Summen erzielen.
Wir prüfen Arbeits- und Aufhebungsverträge auf Fallstricke, um spätere Nachteile (z.B. Sperrzeiten beim Arbeitsamt) zu vermeiden.